
Arzneimittel
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Arzneimittel sind Stoffe oder Zubereitungen, die dazu bestimmt sind, Krankheiten zu heilen, zu lindern, zu verhüten oder zu erkennen. Sie unterliegen generell der Zulassungspflicht und müssen in einem Zulassungsverfahren, entweder bei der österreichischen Arzneimittelagentur AGES PharmMed oder der europäischen Arzneimittelagentur EMA, die die Qualität und die Wirksamkeit der Arzneimittel prüfen, zugelassen werden.
Die gesetzliche Grundlage für die Herstellung von Arzneimitteln und das Bereitstellen dieser Arzneimittel am Markt bildet das österreichische Arzneimittelgesetz (AMG).
- Was bedeutet Rezeptpflicht?
Als rezeptpflichtig werden laut österreichischem Rezeptpflichtgesetz Arzneimittel eingestuft, die auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch das Leben oder die Gesundheit von Menschen oder Tieren gefährden können, wenn sie ohne ärztliche, zahnärztliche oder tierärztliche Überwachung angewendet werden.
- Was bedeutet Rezeptfreiheit?
Als rezeptfrei sind Arzneimittel einzustufen, wenn diese nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft aufgrund der besonderen Zusammensetzung oder einer bestimmten Indikation der Arzneispezialität das Leben oder die Gesundheit von Menschen oder Tieren bei bestimmungsgemäßem Gebrauch nicht gefährden können (§2 Abs.2 Rezeptpflichtgesetz).
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