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- Arzneimittelgesetz
OTC-Produkte unterliegen einem strengen Arzneimittelzulassungsverfahren auf Basis des Österreichischen Arzneimittelgesetzes (AMG), das für alle Arzneimittelspezialitäten (rezeptpflichtig und rezeptfrei) Gültigkeit besitzt. Herstellung und Vertrieb von Arzneimitteln in Österreich werden im AMG gesetzlich geregelt.
Arzneimittelgesetz (AMG)
- Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz
Nahrungsergänzungsmittel, diätetische Lebensmittel und kosmetische Mittel unterliegen in Österreich dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz. Ziel dieses Bundesgesetzes ist der Gesundheitsschutz des Verbrauchers sowie der Schutz des Verbrauchers vor Täuschung.
Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG)
Die Vorschriften für Nahrungsergänzungsmittel, zum Beispiel hinsichtlich der Kennzeichnung und der zulässigen chemischen Formen an Vitaminen und Mineralstoffen, sind in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union harmonisiert. In Österreich werden die Bestimmungen der entsprechenden europäischen Richtlinie 2002/46/EG im Wesentlichen in der Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NEMV) umgesetzt.
Nahrungsergänzungsmittelverordnung
Die Health Claims Verordnung regelt nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben für Lebensmittel hinsichtlich der Inhaltsstoffe und ihrer Anwendungsgebiete. Diese Richtlinien beziehen sich sowohl auf die Kennzeichnung als auch auf die Wirkung.
Health Claims Verordnung
Das Medizinproduktegesetz regelt unter anderem die Herstellung, die Sicherheit und Qualität sowie das Inverkehrbringen von Medizinprodukten.
Medizinproduktegesetz (MPG)
Die 2009 beschlossene EU Kosmetik Verordnung sichert mit ihren Vorgaben die hohe Qualität von kosmetischen Mitteln. Die Verantwortung der Hersteller wird gestärkt, die Marktüberwachung gewährleistet. Außerdem wurden die Regelungen durch die Aktualisierung des Kosmetikrechtes an die neuen wissenschaftlichen und technischen Entwicklungen angepasst.
Kosmetikverordnung
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