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Header Fotos - Igepha Werbecodex

IGEPHA
Werbecodex

> IGEPHA Werbecodex

Seriöse Werbung für wertvolle Produkte

Alle Mitglieder der IGEPHA verpflichten sich, zusätzlich zu den einschlägigen Gesetzen und dem Verhaltenscodex der Pharmig die Bestimmungen des IGEPHA Werbecodex einzuhalten.

Die IGEPHA als Interessensgemeinschaft der österreichischen Heilmittelhersteller und Depositeure ist überzeugt, dass es sich bei nicht rezeptpflichtigen Arzneimitteln und Gesundheitsprodukten um Waren besonderer Art handelt, für deren Bewerbung genaue Regeln einzuhalten sind.

  1. Der IGEPHA Werbecodex

Formuliert wurden diese Grundsätze im IGEPHA Werbecodex, der die IGEPHA Mitglieder zu einer verantwortungsbewussten Werbung auf Basis lauterer, umfassender und verbraucherfreundlicher Information verpflichtet.

  1. Die Kriterien

Werbung für rezeptfreie Arzneimittel und Gesundheitsprodukte muss laut IGEPHA Werbecodex unter anderem folgende Kriterien erfüllen:

  • Die Werbebotschaft muss der Wahrheit entsprechen
  • Sie darf keine übertreibenden Aussagen enthalten.
  • Sie darf nicht den Eindruck einer speziellen Wirkung erwecken, solange dem Produkt nur eine allgemeine (unspezifische) Wirksamkeit zukommt.
  • Sie darf beim Verbraucher nicht Angst hervorrufen oder die Befürchtung wecken, an einer ernsthaften Krankheit zu leiden, oder ohne Anwendung des Produkts an ihr leiden zu können.
  • Sie darf zur Aufklärung über zulässige Anwendungsgebiete nur Ausdrücke enthalten, die für Laien allgemein verständlich sind.
  1. Maximal ein Jahr lang „neu“

Darüber hinaus darf ein Produkt maximal ein Jahr lang nach der Markteinführung als „Neuheit“ bezeichnet werden. Sogenannte Schleichwerbung ist verboten. In der Laienwerbung sind folgende Grundsätze einzuhalten:

  1. Laienwerbung für OTC-Arzneimittel darf…
  • keine Hinweise auf Prämien oder Preisausschreiben enthalten
  • nicht zur missbräuchlichen Anwendung eines Arzneimittels anregen
  • nicht so gestaltet sein, dass sie geeignet ist, Kinder dazu anzuregen, Arzneimittel ohne elterliche Aufsicht anzuwenden
  • keine Dank-, Anerkennungs- und Empfehlungsschreiben von Anwendern benutzen
  • kein Angebot an den Verbraucher zur Rücknahme bei Nicht-Erfolg enthalten
 
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