
Igepha
Werbecodex
> So funktioniert der IGEPHA Werbecodex
Wird ein Verstoß gegen Gesetze oder den IGEPHA Werbecodex befürchtet, so kann der Vertreter eines Mitgliedsunternehmens bei der IGPHA Geschäftsführung eine Beschwerde einbringen. Die IGEPHA leitet die Beschwerde an das betroffene Unternehmen weiter, ohne den Namen des Beschwerdeführers zu nennen.
- Ablauf ist genau geregelt
Das betroffene Unternehmen wird aufgefordert, innerhalb von zehn Werktagen zu der Beschwerde Stellung zu nehmen. Akzeptiert der Beschwerdeführer diese Stellungnahme, so ist das Verfahren abgeschlossen. Anderenfalls wird der zuständige Fachausschuss mit dem Fall befasst.
Der Fachausschuss prüft, ob die Beschwerde berechtigt ist. Liegt nach Auffassung des Fachausschusses tatsächlich eine Verletzung des Werbecodex vor, so wird je nach Schweregrad und Hartnäckigkeit des Verstoßes eine von fünf Maßnahmen angeordnet:
- Bekanntgabe des Verstoßes unter Nennung des Namens des beanstandeten Unternehmens in einer IGEPHA Publikation
- Information von Verbänden und Institutionen – z. B. Verein für Konsumenteninformation, Arbeiterkammer, Österreichischer Werberat, Lebensmittelaufsichtsbehörden der Länder etc.
- Information des Generalsekretariats der AESGP unter Namensnennung des beanstandeten Unternehmens
- Information der Muttergesellschaft des beanstandeten Unternehmens
- Ausschluss aus der IGEPHA
Gegen die Entscheidungen des Fachausschusses für den IGEPHA Werbecodex ist kein Rechtsmittel möglich. Auch das Vereinsschiedsgericht kann nicht angerufen werden.
- Konsequenzen bei Verstoß
Bei Verstößen gegen den IGEPHA Werbecodex können die Sanktionen von einer Aufforderung zur Stellungnahme bis zum Ausschluss aus der IGEPHA reichen. Lässt sich der Beschwerdefall nicht mit einer Stellungnahme des beanstandeten Unternehmens aus der Welt schaffen, so befasst sich der zuständige IGEPHA Fachausschuss mit dem Verstoß.
- Werbecodex und Beschwerdeformular
Hier können Sie die Bestimmungen des IGEPHA Werbecodex im Wortlaut nachlesen und das Beschwerdeformular downloaden.
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