
So wird man
Mitglied
> So wird man Mitglied
Die IGEPHA unterscheidet zwischen ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern sowie Ehrenmitgliedern.
Ordentliche Mitglieder sind Unternehmen, die rezeptfreie Arzneimittel und/oder Gesundheitsprodukte herstellen und/oder diese vertreiben. Ordentliche Mitglieder haben das Recht an der Generalversammlung teilzunehmen, Anträge zu stellen und an der Abstimmung teilzunehmen.
Außerordentliche Mitglieder sind Unternehmen, die an der Tätigkeit der IGEPHA interessiert sind, jedoch aufgrund ihrer Struktur nicht ordentliches Mitglied der IGEPHA werden können.
Ehrenmitglieder werden von der Generalversammlung ernannt. Mit einer Ehrenmitgliedschaft zeichnet die IGEPHA Personen aus, die sich um die Selbstmedikation in Österreich besonders verdient gemacht haben.
- Kosten der Mitgliedschaft
Ordentliche Mitgliedschaft:
920 € + 0,09% des FAP OTC-Umsatzes
Außerordentliche Mitgliedschaft:
920 €
- Mitglied werden
Wenn auch Sie von den Vorteilen einer IGEPHA Mitgliedschaft profitieren wollen, dann benützen Sie bitte unser Beitrittsformular. Senden Sie uns dieses per Fax oder E-Mail, das Team der IGEPHA nimmt daraufhin mit Ihnen Kontakt auf.
Natürlich ist auch die Beendigung der Mitgliedschaft bei der IGEPHA möglich und in den Statuten genau geregelt – obwohl davon in der Praxis erfreulicher Weise kaum Gebrauch gemacht wird.
Eine Kündigung der Mitgliedschaft muss schriftlich mitgeteilt und spätestens bis 30. September des Kalenderjahres erfolgen. Damit endet die Mitgliedschaft mit Jahresende.
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