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> Nahrungsergänzungsmittel
Nahrungsergänzungsmittel gelten als Lebensmittel und unterliegen damit dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) . Zur Gruppe der Nahrungsergänzungsmittel gehören vor allem Vitamine und Mineralstoffe.
Um den Schutz der Verbraucher zu gewährleisten und einheitliche Richtlinien zu schaffen, wurde die so genannte Health Claims Verordnung erlassen. Die Health Claims Verordnung regelt nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben für Lebensmittel hinsichtlich der Inhaltsstoffe und ihrer Anwendungsgebiete. Diese Richtlinien beziehen sich sowohl auf die Kennzeichnung als auch auf die Wirkung.
Nahrungsergänzungsmittel ähneln in ihrer Darreichungsform Arzneimitteln, denn sie werden in dosierter Form, also als Kapseln, Tabletten, Pulver oder dosierte Flüssigkeiten in Verkehr gebracht. Im Gegensatz zu Arzneimitteln haben Nahrungsergänzungsmittel aber definitionsgemäß eine rein physiologische Wirkung. Sie dienen der Ergänzung der täglichen Ernährung.
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